Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die durch die Firma Marco Dornebusch ( CPS AV) und ihre Erfüllungsgehilfen erbracht werden.
§ 1. Die Firma CPS AV und Ihre Erfüllungsgehilfen liefern und leisten ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1.1 Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 1.2 Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Firma CPS AV per Brief, E-Mail oder Fax.
§ 1.3 Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für Firma CPS AV nicht verbindlich.
§ 1.4 Bei Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist Firma CPS AV berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen, oder die Aufträge zu streichen.
§ 1.5 Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits, auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen in der Vergangenheit, kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hergeleitet werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
§ 2.1 Die Angebote von Firma CPS AV sind freibleibend und unverbindlich.
§ 2.2 Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn Firma CPS AV einen Auftrag des Kunden schriftlich per Brief, Email oder Fax bestätigt.
§ 2.3 Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen, Neuberechnungen oder Vertragsverlängerungen.
§ 2.4 Bei Dienstleistungsverträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richtpreis und Richttermin nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können
3. Preise und Zahlungsbedingungen
§ 3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer für Deutschland.
§ 3.2 Die Abrechnung aller Lieferungen und Leistungen erfolgt per Rechnung.
§ 3.3 Soweit nichts anderes vereinbart, ist Firma CPS AV an die in Ihren Angeboten genannten Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
§ 3.4 Bei Neuerscheinung von Preislisten verlieren ältere Preislisten ihre Gültigkeit. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
§ 3.5 Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
§ 3.6 Nicht vorhersehbare Änderungen bei Firma CPS AV führen zu einer entsprechenden Preisanpassung.
§ 3.7 Forderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung per Überweisung netto ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 3.8 Skonti werden nicht gewährt.
§ 3.9 Sämtliche Bankkosten, die bei der Bezahlungen anfallen, sind durch den Kunden zu tragen.
§ 3.10 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 3.11 Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
§ 3.12 Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 3.13 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto Firma CPS AV gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks und Wechseln.
§ 3.14 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma CPS AV zum sofortigen Rücktritt von Leistungsverträgen, ohne besondere vorherige Ankündigung, berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von Firma CPS AV gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Firma CPS AV andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Firma CPS AV weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Firma CPS AV steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von der weiteren Aufrechterhaltung der Leistung auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma CPS AV berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
§ 3.15 Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
§ 3.16 Firma CPS AV ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
4. Eigentumsvorbehalt
§ 4.1 Firma CPS AV behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Waren und Ihm erbrachten Dienstleitungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor. Bei Bezahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Firma CPS AV® nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Firma CPS AV® teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.
5. Liefer- und Leistungszeit
§ 5.1 Alle Liefer- und Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 5.2 Leistungsverzögerungen im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die der Firma CPS AV die Dienstleistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, oder bei Dritten eintreten, sind aus technischen Gründen möglich. In diesen Fällen kann der Kunde keinen Verzugsschaden, bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.
§ 5.3 Verlängert sich die Leistungszeit durch Gründe, die nicht durch Firma CPS AV zu vertreten sind, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich Firma CPS AV nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Bei Leistungsverzug, den die Firma CPS AV zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht vom Rücktritt des Vertrages.
6. Gewährleistung, Haftung
§ 6.1 Firma CPS AV gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind.
§ 6.2 Ohne die ausdrückliche Zustimmung von Firma CPS AV darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Leistungen nichts geändert werden.
§ 6.3 Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach Wahl der Firma CPS AV auf Nachbesserung oder Ersatzleistung. Ohne die ausdrückliche Zustimmung von Firma CPS AV darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Leistungen nichts geändert werden.
§ 6.4 Für Nachbesserung und Ersatzleistung besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Leistung, und zwar bis zum Ablauf der für diese geltende Gewährleistungspflicht. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung /Ersatzleistung steht dem Kunden ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu.
§ 6.5 Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch Firma CPS AV.
§ 6.6 Soweit Firma CPS AV einen gerügten Mangel anerkennt, werden alle zur Nachbesserung notwendigen Lohnkosten übernommen.
7. Sonstige Schadensersatzansprüche
§ 7.1 Für Schadensersatzansprüche, die aus positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder Verdienstausfälle entstanden sind, haftet die Firma CPS AV nur, wenn ihr, bzw. Ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 7.2 Befindet sich Firma CPS AV mit der ihr obliegenden Leistung in Verzug, so kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Bewirkung der relevanten Leistung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Als Schadensersatz werden maximal 5% vom Auftragswert pauschal festgesetzt.
8. Vertragsschluss
§ 8.1 Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn
a.) wir schriftlich oder durch e-mail den Anzeigenauftrag bestätigen oder
b.) wir die Stellenanzeige im Internet verbreiten
9. Ablehnungsbefugnis
§ 9.1 Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
§ 9.2 Wir sind berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
10. Datenschutz
§ 10.1 Der Auftraggeber greift mit dem Dienst unmittelbar auf die Bewerberdaten zu. Er wird dabei die geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts beachten.
§ 10.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlichen Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
11. Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste
§ 11.1 Wir stellen dem Kunden lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf unsere Dienste wie die Jobbörse zur Verfügung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in unseren Diensten angegeben Daten. Insbesondere auch nicht dafür, dass ein Kontakt zustande kommt.
§ 11.2 Wir gewährleisten daher nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass unsere Daten ohne unser Verschulden nicht immer verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Daten ohne unser Verschulden nicht verfügbar sind,
- bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern
- (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder
- durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 72 Stunden (fortlaufend) innerhalb von 30
- Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
- im Falle eines Datenverlustes, welcher von einer dritten Instanz verschuldet wurde, z.B. unserem
- Service-Provider oder illegalen Personen (z.B. Hackern).
12. Anwendbares Recht
§ 12.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma CPS AV und dem Kunden gilt das Internationale Recht.
§ 12.2 Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart.
§ 12.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen rechtsunwirksam oder Lückenhaft sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Rev 01.01.2018