CPS informiert: Neue Geschäftsanweisung zum AVGS MPAV
Die Bundesagentur für Arbeit hat per 20.11.2012 die Geschäftsanweisung zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein geändert.
Nunmehr dürfen Arbeitsuchende mehrere Private Arbeitsvermittler beauftragen und es wird ausdrücklich wieder ein Vermittlungsvertrag gefordert.
Bedingungen zur Zahlung der Vermittlungsvergütung 45.15
(3) Die/der Arbeitslose schließt mit dem ausgewählten Träger einen Vertrag, der den Maßgaben des §296 SGBIII Rechnung trägt.
Hierdurch folgt die Agentur für Arbeit in diesem Punkt der Sicht des CPS Netzwerkes.
Quelle: HEGA-11-2012